Kein vorzeitiger Planungsauftrag für Erweiterung des VG-Verwaltungsgebäudes
Der Verbandsgemeinderat hat einen vorzeitigen Planungsauftrag abgelehnt, jedoch mit großer Mehrheit den Grundsatzbeschluss zu einer Erweiterung des Verwaltungsgebäudes zur bedarfsgerechten Aufgabenwahrnehmung beschlossen.CDU-Ratsmitglied Bela Bay betonte in der Aussprache, dass der Fraktion kritische Stimmen zu einem Erweiterungsbau aus der Bevölkerung durchaus bewusst seien. Im Rahmen der Beratungen sei aber klar geworden, dass zusätzlicher Platz dringend benötigt wird – unter anderem für Barrierefreiheit, sichere Fluchtwege, moderne digitale Verwaltungsprozesse sowie angemessene Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gelegenheit, die dringend notwendige Maßnahme jetzt auf den Weg zu bringen – idealerweise mit der Perspektive einer gesicherten Finanzierung im Falle einer Förderfähigkeit über das Sondervermögen, sollte genutzt werden. Dadurch könnten zusätzliche Belastungen, etwa durch mögliche Umlageerhöhungen für die Ortsgemeinden, vermieden werden. Dies komme letztlich unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Bela Bay bekräftigte die Überzeugung der CDU-Fraktion, dass vor der Vergabe von Planungsleistungen zunächst abgewartet werden müsse, ob die vorgesehene Variante tatsächlich förderfähig ist. Andernfalls drohe das Risiko, dass weder Mittel aus dem Sondervermögen noch aus dem Investitionsstock zur Verfügung stehen und die Kommune die Kosten vollständig selbst tragen müsse.
In den bisherigen Beratungen habe sich eine Mehrheit für einen separaten Erweiterungsbau ausgesprochen. Diese Lösung gelte weiterhin als die sinnvollste: Sie biete Flexibilität für zukünftige Flächenbedarfe und ermögliche eine alternative Nutzung, falls weniger Raum benötigt werde. Zudem ließe sich ein separater Bau leichter umsetzen als das bestehende Rathausgebäude, dessen Ausbau perspektivisch begrenzt sei.
Bela Bay benannte weitere Vorteile: Mit einer Finanzierung über das Sondervermögen behielte die Kommune die volle Kontrolle über das Projekt, ohne zusätzliche Vorgaben oder Einschränkungen durch das Land (Mittelbehörden) befürchten zu müssen. Durch das Abwarten der Förderentscheidung vor Ausschreibung der Planungsleistungen sichere sich der Rat vor allem eines – Handlungsspielraum. Sollte die Förderung nicht bewilligt werden, könne gemeinsam geprüft werden, welche alternative, förderfähige Variante umzusetzen wäre.



