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Eingehende Begründung der CDU für jährliche Entgeltanpassung findet im Rat keine Mehrheit

Auf Vorschlag der Verwaltung hat die Mehrheit im Verbandsgemeinderat für den Zeitraum 2017-2019 eine durchschnittliche 30% Erhöhung der Entgelte bezogen auf einen Musterhaushalt beschlossen. Damit wird der rechtliche Rahmen für Entgelterhöhungen zu 100 % ausgeschöpft. Die CDU-Verbandsgemeinderatsfraktion hat sich in ihrem Alternativvorschlag für eine jährliche Entgeltanpassung ausgesprochen, die den Bürger in den nächsten Jahren weniger belastet hätte. Für die CDU ergriffen der Obmann im Werksausschuss, Harald Orthey und der Fraktionsvorsitzende Johannes Kempf das Wort.

Harald Orthey machte zunächst deutlich, dass die CDU-Ratsfraktion einen sachlich fundierten Alternativantrag erarbeitet hat: „ Einen Alternativantrag, der mit einem bisschen guten Willen von allen Beteiligten als Kompromiss mitgetragen werden könnte.“ Zwar habe die Verschuldung zugenommen, gleichzeitig habe sich aber auch der Wert unserer Anlagen stark erhöht. Wir mussten viel investieren, teils aufgrund gesetzlicher Vorgaben, teils aufgrund tatsächlicher Notwendigkeiten. „Daher ist der Grad der Verschuldung in Euro kein geeigneter Vergleichsmaßstab. Dies ist viel eher die Eigenkapitalquote. Im Vergleich der Westerwälder Verbandsgemeinden für den Bereich Abwasser liegen wir dort im Mittelfeld. Die Quote beträgt 44,5% und dies wird von den Wirtschaftsprüfern als gesunder Wert bezeichnet. Im Bereich Wasser haben wir mit Abstand die höchste Eigenkapitalquote von allen Verbandsgemeinden im Westerwald. Sie beträgt über 60% während der Durchschnittswert der anderen Verbandsgemeinden bei 38,4% liegt.“

Was will die Verwaltung? Was ist im Interesse der Bürger/innen?

Orthey weiter: „Aber was sieht der Beschlussvorschlag der Verwaltung denn vor. Auf einen Schlag sollen die Entgelte um 30% erhöht werden und dies für einen Zeitraum von drei Jahren. Da muss man sich als engagiertes Ratsmitglied im Sinne der Bürger natürlich die Frage stellen, ob dies nötig ist, oder mit den Worten der Kanzlerin zu sprechen, ist diese Erhöhung alternativlos? Nein, das ist sie nicht und ich möchte auch kurz Alternativen und Änderungsmöglichkeiten aufzeigen. Beginnen möchte ich meine Betrachtungen mit der enormen Belastung für unsere Unternehmen. Ein hier in der Verbandsgemeinde ansässiger großer mittelständiger Betrieb bezahlt zurzeit an Verbrauchsgebühren und Beiträgen jährlich rund 16.600 €. Bei einer 30% Erhöhung, wird er zukünftig 21.600 € zahlen. ln der Verbandsgemeinde Rennerod würde der gleiche Betrieb nur 7.780 € bezahlen. Und diese Verbandsgemeinde muss genau wie wir, für ihre 23 Ortsgemeinden ein ausgeprägtes Versorgungsnetz vorhalten und Eigenüberwachungen durchführen. Da wir wissen, dass ein Alternativantrag, der eine Entlastung der Betriebe vorsieht, bei der Mehrheitsfraktion keine Zustimmung finden wird, haben wir dies gar nicht erst aufgenommen. Aber man muss schon sagen dürfen, dass diese hohen Entgelte, die die höchsten im ganzen Westerwald sind, für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Hachenburg ein großer Nachteil sind.

Planungssicherheit für den Bürger?

Zum von der Verwaltung zitierten Begriff der Planungssicherheit für die Bürger merkte Harald Orthey an: „ Ja, bei der Vorlage der Verwaltung kann der Verbraucher sicher sein, dass die Verwaltung die höchstzulässige Entgelterhöhung plant. Das ist aber nicht die Planungssicherheit die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde wollen. Die Bürger wollen nämlich keine Planwirtschaft, bei der im ersten Jahr die Erhöhung stärker als nötig durchgeführt wird bzw. werden soll. Sie wollen ein transparentes Verfahren, bei dem jährlich neu kalkuliert wird, in welchem Umfang Erhöhungen nötig sind. Sie wollen den Werken keinen Zinsen aufs Eigenkapital in Höhe von 1,6% zahlen, wenn sie selbst für ihr Erspartes kaum die Hälfte erzielen können. Sie wollen Werke, die sparsam handeln, ihr Agieren immer wieder auf den Prüfstand stellen, nach günstigeren Lösungen suchen und keinen Blankoscheck über mehrere Jahre ausstellen. Und die Bürger wollen eine leistungsfähige Verwaltung, die Maßnahmen selbst plant und nicht für fünf Millionen Euro Ingenieurleistungen einkaufen muss. Wenn wir dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, werden wir viel Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verspielen. Daher werbe ich für unseren Alternativantrag.“

Generationengerechtigkeit und maßvolle Erhöhung

Abschließend warb CDU-Fraktionsvorsitzender Johannes Kempf nochmals für den CDU-Vorschlag einer jährlichen und maßvollen Entgeltanpassung. Die Finanzierung der aktuell anstehenden Investitionen müsse längerfristiger betrachtet werden. Heutige Investitionen schaffen Vorsorge für die nächsten Jahrzehnte. Die finanzielle Belastung künftiger Generationen sei aus diesem Grund auch angemessen. Angesichts der hohen Eigenkapitalquote bei dem Eigenbetrieb sei noch finanzieller Spielraum vorhanden.

Durch Kooperationen mit Nachbarverbandsgemeinden (z.B. bei der Klärschlammentsorgung) und eine niedriger angesetzte Eigenkapitalverzinsung seien auch in der Höhe maßvollere Entgeltanpassungen durchaus vertretbar.

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